Vergütung
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Für Sie setzen wir uns mit all unserem Können, Fachwissen und Engagement ein. Und was für Sie gilt, gilt auch für uns: gute Arbeit verdient eine angemessene Bezahlung. Dass es unsere Kanzlei gibt – so wie sie ist – haben Sie und wir unseren Mandanten und deren Rechtsschutzversicherungen aus der Vergangenheit zu verdanken.

Wir wissen, dass viele Menschen den Gang zum Rechtsanwalt scheuen, weil sie Angst vor den Kosten haben. Dies ist nach unserer Auffassung völlig unbegründet. Der Gesetzgeber hat mit dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) das Verhältnis von anwaltlicher Leistung und finanzieller Leistung des Mandanten geregelt. Gebühren entstehen nur dann, wenn Sie uns einen Auftrag erteilen, in einer bestimmten Art und Weise tätig zu werden. Damit haben Sie auch die Kontrolle über die entstehenden Kosten.

Wenn Sie bei uns anrufen und einen Termin vereinbaren, so ist das erst einmal nur ein Auftrag für eine Erstberatung. Eine Erstberatung kostet für Verbraucher – und Arbeitnehmer sind Verbraucher – nach der gesetzlichen Regelung maximal 226,10 Euro (190,00 Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Bei uns kostet eine Erstberatung 29 Euro pro angefangene 10 Minuten (inkl. Umsatzsteuer, maximal den vorgenannten Betrag. Gelegentlich wird von Kollegen mit einer besonders niedrigen Erstberatungsgebühr geworben. Sie sollten dabei jedoch folgende gesetzliche Regelung kennen: Die Beratungsgebühr wird sowohl bei einer späteren außergerichtlichen als auch bei einer gerichtlichen Vertretung in der jeweiligen Angelegenheit vollständig angerechnet. Von einer niedrigeren Gebühr haben Sie im Ergebnis also nur dann etwas, wenn es bei der Beratung bleibt und eine weitere Tätigkeit nicht erfolgt. Wir sind der Meinung, dass auch eine Erstberatung fundiert sein sollte. Im Endeffekt schadet es Ihnen, wenn zu Billigpreisen zunächst nur oberflächlich recherchiert und beraten wird.

Wenn wir Sie beraten haben, entscheiden Sie auf Basis unserer Empfehlung, ob wir weiter tätig werden oder nicht.

Die gesetzlichen Regelungen zur Vergütung sind für die allermeisten Fälle passend. Sollte dies einmal nicht so sein, bieten wir Ihnen eine Gebührenvereinbarung an. Diese gilt nur und erst dann, wenn Sie sie unterschrieben haben.

Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, reguliert diese bei einem entsprechenden Versicherungsschutz (Berufs-/Arbeitsrechtsschutz) die Kosten für eigene und fremde Rechtsanwälte und Gerichtskosten. Wir klären gerne für Sie, ob Sie diesen Versicherungsschutz haben und beantragen Deckungsschutz bei Ihrer Versicherung. Sollte es Probleme gegenüber dem Rechtsschutzversicherer geben, werden wir Sie auch dabei unterstützen.

Wenn Sie Selbstzahler sind, beachten Sie bitte: Die Kosten von heute brauchen Sie auch nicht heute zu bezahlen. Wir gucken uns Ihren Fall erst mal in Ruhe an. Manchmal sollte schnell durch uns gehandelt werden. Auch diese Tätigkeit machen wir niemals davon abhängig, dass Sie uns etwas sofort zahlen. Wenn Ihre finanzielle Lage angespannt sein sollte, finden wir eine Lösung. Wichtig ist auch, dass sie Zahlungen auf unsere Kostennoten in der Regel bei Ihrer Einkommensteuererklärung als Werbungskosten von der Steuer absetzen können und Ihre tatsächliche Kostenbelastung so deutlich geringer ausfällt.