Arbeitsrechtliche Begriffe
Bild: Patrick Laroche

Als Geschäftsführer sind Sie Vertreter des Arbeitgebers. Deshalb hat man lange in Deutschland
gemeint, das Arbeitsrecht passe für Geschäftsführer nicht.

Heute sind Geschäftsführer oft nicht mehr durch langjährige, ordentlich nicht kündbare Verträge
geschützt. Auch ist ein Fremdgeschäftsführer in seinem Rechtsschutzinteresse eher einem
Arbeitnehmer vergleichbar als einem Kaufmann.

Der Europäische Gerichtshof hat mit der Danosa-Entscheidung vom 11. November 2010 die Tür für
eine angemessene rechtliche Absicherung für Geschäftsführer weit aufgemacht. Viele
Entscheidungen der deutschen Arbeitsgerichte haben auf der Grundlage dieser Entscheidung die
Rechtsstellung von Geschäftsführern nach und nach verbessert.

Das Bundesarbeitsgericht hat mit einer Entscheidung vom 3. Dezember 2014 den Rechtsweg zu den
Arbeitsgerichten in vielen Fällen eröffnet. Wir vertreten Geschäftsführer aber auch vor den
Zivilgerichten.

Als Geschäftsführer kann Ihnen nur dringend geraten werden, sich frühzeitig über Ihre rechtliche
Situation zu informieren. Als Geschäftsführer sollten Sie insbesondere Ihren eigenen
Anstellungsvertrag gut kennen und aushandeln!

Gern unterstützen wir Sie insbesondere bei folgenden Themen:

  • Vertragsgestaltung
  • variable Vergütung
  • Beendigung von Dienstverhältnissen
  • Gesellschafterwechsel
  • Abberufung
  • außergerichtliche Vertretung
  • Prozessführung, auch vor Landgerichten und Oberlandesgerichten
  • Haftung
  • D & O
  • Außenhaftung und Freistellungsanspruch
  • Dokumentationspflicht
  • Krise der GmbH und bei Insolvenz der GmbH