Der Betriebsrat eines Paketdienstleister war vor dem Arbeitsgericht Hannover (Az.: 13 BV 5/21) erfolgreich. Der Arbeitgeber wollte einen Mitarbeiter aus der langjährig absolvierten Nachtschicht in die Frühschicht versetzen. Zur Begründung berief er sich darauf, die Arbeitsunfähigkeitszeiten des Mitarbeiters verringern zu wollen. Der Betriebsrat widersprach. Er vermutete eine Retourkutsche des Arbeitgebers aufgrund einer Niederlage in einem Zahlungsprozess gegen den Mitarbeiter. Weiter machte er geltend, der Mitarbeiter werde durch die notwendige Umgewöhnung gesundheitlich und durch den Entfall von Nachtschichtzulagen auch finanziell stark belastet. Das Arbeitsgericht konnte bereits die Grundannahme des Arbeitgebers, er könne durch die Versetzung Fehlzeiten verringern, nicht nachvollziehen. Da der Arbeitgeber niemanden mit medizinischem Sachverstand eingeschaltet habe, erscheine es ausgeschlossen, dass die Ursachen der Erkrankung in einem vorhergehenden Gespräch auch nur annäherungsweise hätten geklärt werden können. Dies gehe zu Lasten des Arbeitgebers.

Lars Henze
Rechtsanwalt

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