Der Gesetzgeber setzt seine Bestimmungen in der Regel nicht durch. Es bleibt dem einzelnen Arbeitnehmer überlassen, seine Rechte durchzusetzen. Manchmal können Gewerkschaften oder Betriebsräte helfen.
Alles hängt von der Initiative des einzelnen Arbeitnehmers ab. Wir helfen Arbeitnehmern, die unsere Hilfe und die Hilfe des Rechts wollen. Häufig geht es um
- Gestaltung von Aufhebungsverträgen
- Kündigung
- Abmahnung
- Überforderung am Arbeitsplatz
- Urlaub und Freizeitausgleich
- variable Vergütung (Zielvereinbarung, Bonus, Prämie, Tantieme, etc.)
- Prüfung/Gestaltung von Arbeitsverträgen
Wir vertreten bundesweit in allen Instanzen (Arbeitsgerichte, Landesarbeitsgerichte, Bundesarbeitsgericht).
Am Ende steht oft eine wirtschaftliche Lösung. Wie diese aussieht, wird durch die Rechtsordnung mitbestimmt und welche Motivation der einzelne Arbeitnehmer hat, seine Rechte kennen zu lernen. Dafür sind wir gerne da.
Wir sind es, die dafür arbeiten, dass Sie Ihr Recht bekommen.