Kosten
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Wie bei allen Arbeitsgerichtsverfahren entstehen bei Kündigungsschutzprozessen Kosten. In der ersten Instanz werden die Anwaltskosten von beiden Parteien unabhängig vom Ausgang des Verfahrens selbst bezahlt, die unterliegende Partei trägt die Gerichtskosten. Vor dem Landesarbeitsgericht, also in der zweiten Instanz, trägt die unterliegende Partei hingegen sämtliche Kosten. Die Höhe der entstehenden Kosten ist unter anderem einkommensabhängig und wird somit im konkreten Fall ermittelt. Entsprechend können wir Ihnen an dieser Stelle keine Preise nennen.

Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, reguliert diese bei einem entsprechenden Versicherungsschutz die Kosten für eigene und fremde Rechtsanwälte und Gerichtskosten. Wir klären gerne für Sie, ob Sie diesen Versicherungsschutz haben und beantragen den Rechtsschutz bei Ihrer Versicherung.