In der Praxis enden Kündigungsschutzprozesse in den meisten Fällen mit einem Vergleich, der in der Regel so aussieht, dass das Arbeitsverhältnis mit der Kündigung endet und der Arbeitgeber eine Abfindung bezahlt. Denn oftmals haben sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer kein Interesse (mehr) daran, die Zusammenarbeit unter den gegebenen Umständen fortzusetzen. Ein Vergleich ist ausschließlich dann möglich, wenn beide Parteien diesem zustimmen. Vor Abschluss eines Vergleiches haben wir im Interesse unserer Mandanten ein besonderes Augenmerk darauf, dass die Agentur für Arbeit keinen Zugriff auf die potenzielle Abfindung hat.
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