Aus der Praxis
Nach § 12a Arbeitsgerichtsgesetz gibt es im erstinstanzlichen Urteilsverfahren keinen Anspruch auf Kostenerstattung. Einfacher ausgedrückt heißt das: Egal, ob Sie Ihren Prozess gewinnen oder verlieren, die Gegenseite muss uns nicht bezahlen und Sie müssen den gegnerischen Rechtsanwalt nicht bezahlen. Da freuen wir uns, wenn Sie eine Rechtschutzversicherung haben. Wir achten immer darauf, dass sich unser…
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Titelbild 1 (Anwälte): Foto Studio 54. Titelbild 2 (Kanzlei-Team): Foto Studio 54 (Team), Adobe Stock (Stadthalle Hannover).