Aus der Praxis
Ein Arbeitnehmer soll fristlos gekündigt werden. Zu dem Sachverhalt wird er angehört, darüber ein Protokoll erstellt. Über die Richtigkeit des Protokolls entsteht Streit. Der Arbeitnehmer schreibt einen „Widerspruch“ dazu und sendet ihn an den Arbeitgeber. Im Kündigungsschutzprozess kommt heraus, der Arbeitgeber hatte zwar das Protokoll, nicht aber den „Widerspruch“ des Arbeitnehmers dem Betriebsrat zugeleitet. Juristisch…
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Titelbild 1 (Anwälte): Foto Studio 54. Titelbild 2 (Kanzlei-Team): Foto Studio 54 (Team), Adobe Stock (Stadthalle Hannover).