Aus der Praxis
Man sollte meinen, wenn ein Mitarbeiter mit gesetzlichem Kündigungsschutz gekündigt wird, dass der Arbeitgeber sich zuvor Gedanken gemacht hat, ob er einen hinreichenden (gerichtsfesten) Grund für diese Kündigung vorweisen kann. Die Praxis zeigt das Gegenteil. Viele Arbeitgeber geben sich gar nicht erst die Mühe, einen Kündigungsgrund zu suchen oder auch nur konkrete Vorwürfe vorzutragen. Gekündigt…
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Titelbild 1 (Anwälte): Foto Studio 54. Titelbild 2 (Kanzlei-Team): Foto Studio 54 (Team), Adobe Stock (Stadthalle Hannover).