Aus der Praxis
Der Arbeitgeber sprach nach vorangegangener Kündigung eine Versetzung an einen anderen Standort aus, der ca. 300 km vom bisherigen Arbeitsort entfernt war. Zur Begründung gab er an, dass das Betriebsklima und der Betriebsfrieden durch die Arbeitnehmerin beeinträchtigt seien. Diesem Vorhaben erteilte das Arbeitsgericht Celle (1 Ca 53/22) eine Absage. Eine Versetzung des Arbeitnehmers entspreche nur…
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Titelbild 1 (Anwälte): Foto Studio 54. Titelbild 2 (Kanzlei-Team): Foto Studio 54 (Team), Adobe Stock (Stadthalle Hannover).