Aus der Praxis
LAG Niedersachsen: Änderungskündigung für Führungskräfte im „Grade“ unterliegt keinen erleichterten Anforderungen; Verhältnis zum Downgrading-Verfahren Ein Konzern bringt Branchentarifverträge zur Anwendung. Für den Bereich der übertariflichen Vergütung existiert ein System der Einstufung in AT1 – AT3 („AT“ = außertariflich), geregelt durch Gesamtbetriebsvereinbarung. Über dem AT-Bereich existieren dann „Gradings“ nach dem sogenannten Hay Grade, nach welchem Führungskräfte…
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Titelbild 1 (Anwälte): Foto Studio 54. Titelbild 2 (Kanzlei-Team): Foto Studio 54 (Team), Adobe Stock (Stadthalle Hannover).