Wir sind eine kleine, hochspezialisierte Kanzlei für Arbeitsrecht. Als Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten wir engagiert nahezu ausschließlich Arbeitnehmer und Betriebsräte sowie leitende Angestellte und Geschäftsführer. Unsere Spezialisierung als Fachanwälte für Arbeitsrecht wird durch zusätzliche permanente Fortbildung ergänzt. Dies zeigt sich unter anderem an dem Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer sowie der Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltsvereins.
Wir arbeiten jeden Tag daran, dass unsere Mandanten zu ihrem Recht kommen. Hierbei ist es uns wichtig, dass sie sich wohl fühlen – dafür sorgen wir mit unserer Kompetenz und unserem Engagement. Wir nehmen uns Zeit für die Probleme unserer Mandanten, denn um ihnen helfen zu können, müssen wir ihren Fall und ihre Interessenlage möglichst genau kennen.
Wenn Sie näher wissen möchten, wie unser Leistungsspektrum und unser Beratungsansatz aussehen, dann sehen Sie sich bitte unter dem Punkt Arbeitsrecht für Arbeitnehmer um oder sprechen Sie uns an. Wir freuen uns darauf, Sie als Mandanten in unserer Kanzlei zu begrüßen.
Vom FOCUS empfohlen: Herr Schaefer ist einer der empfohlenen Fachanwälte für Arbeitsrecht in Deutschland (Focus September 2018).

Aus der Praxis


LAG Niedersachsen: Änderungskündigung für Führungskräfte im „Grade“ unterliegt keinen erleichterten Anforderungen; Verhältnis zum Downgrading-Verfahren Ein Konzern bringt Branchentarifverträge zur Anwendung. Für den Bereich der übertariflichen Vergütung existiert ein System der Einstufung in AT1 – AT3 („AT“ = außertariflich), geregelt durch Gesamtbetriebsvereinbarung. Über dem AT-Bereich existieren dann „Gradings“ nach dem sogenannten Hay Grade, nach welchem Führungskräfte…


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