Arbeitsrechtliche Begriffe
Bild: Patrick Laroche

EEin Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Beratung und Vertretung von Betriebsräten, Gesamt- und Konzernbetriebsräten zu allen betriebsverfassungsrechtlichen und individualarbeitsrechtlichen Themen und bei Verhandlungen, Einigungsstellen- und Beschlussverfahren. Auch Wahlvorstände unterstützen wir bei allen rechtlichen Problemen.
Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben stehen den Betriebsräten umfangreiche Informations-, Beratungs- und Mitbestimmungsrechte zur Verfügung, so unter anderem bei:

  • Umstrukturierung und Betriebsänderung gemäß § 111 BetrVG
  • Sanierung im Zusammenhang mit einer Insolvenz
  • Einstellung und Versetzung von Arbeitnehmern nach § 99 BetrVG
  • Anhörung bei geplanten Kündigungen nach § 102 BetrVG
  • Zustimmungs(ersetzungs)verfahren bei geplanten Kündigungen nach § 103 BetrVG
  • Entlassungsverlangen nach § 104 BetrVG
  • Mitbestimmung nach dem Katalog des § 87 BetrVG, insbesondere in den Bereichen Arbeitszeit, Datenschutz und psychische Belastungen

Auch vor den Arbeitsgerichten treten wir in Beschlussverfahren auf wenn es um spezielle Fragen der Betriebsverfassung geht. Innerhalb der arbeitsgerichtlichen Vertretung haben wir uns unter anderem auf die folgenden Bereiche spezialisiert:

  • Mitbestimmungsrechte und sonstige Beteiligungsrechte
  • Unterlassungsansprüche bei Missachtung von Beteiligungsrechten
  • Beteiligungsrechte bei Einstellung, Eingruppierung und Versetzung
  • Unterrichtungs- und Auskunftsansprüche
  • Anfechtung von Betriebsratswahlen

Unser Ziel ist es, persönliche Beratung auf höchstem fachlichen Niveau zu leisten. Hieran möchten wir uns messen lassen. Die Kosten unserer Tätigkeit bei betriebsverfassungsrechtlichen Fragen trägt grundsätzlich der Arbeitgeber.