Das Arbeitsgericht hat einen hannoverschen Bäckereiunternehmer verurteilt, seiner früheren Angestellten knapp 4000 Euro Schadensersatz zu zahlen. Die Frau hatte fristlos gekündigt, weil sie das Vertrauen zu ihrem Arbeitgeber verloren hatte.
Ausschlaggebend dafür war ein Plakat, auf dem der Bäckermeister seinen Mitarbeitern mit sofortiger fristloser Entlassung gedroht hatte, wenn nicht sofort völlig perfekte Brötchen hergestellt würden.

Rechtsanwalt Rolf Schaefer, der die klagende Konditorin vertrat, hatte das Din A3 große, knallgelbe Plakat, das auf einem Flur zur Backstube ausgehängt war, gestern im Gericht ausgebreitet. Die forsche Textbotschaft machte Eindruck. Der Bäcker drohte darin nicht nur mit fristloser Entlassung sondern kündigte weitere Konsequenzen an: „Zudem erfolgt eine Anzeige wegen vorsätzlichen, betriebsschädigenden Verhaltens und eine Schadensersatzklage über 10 000 Euro. Kann der einzelne Mitarbeiter nicht festgestellt werden, oder werden Beschuldigungen hin- und hergeschoben, werden beide Mitarbeiter entlassen. Bei dieser Kündigungsform erhält der Gekündigte kein Arbeitslosengeld!!!“ Das Plakat ist unterzeichnet mit dem Hinweis: „Ich zu Allem und jeder Konsequenz entschlossen!“ Dann folgt der Name. Richterin Antje Hengst kommentierte: „Ich sage mal vorsichtig: Das ist schon sehr massiv.“

Der Bäckermeister hatte das Plakat aufgehängt, weil Brötchen einer bestimmten Sorte mehrfach „in der Porung eine Katastrophe und nicht richtig durchgebacken“ waren. Dadurch sei dem Unternehmen ein erheblicher Schaden entstanden: „Der Kunde verzeiht keine Fehler“, sagte der Unternehmer in einem Gespräch mit der HAZ. Über die Plakataktion ist er heute auch nicht mehr glücklich: „Ich habe es nach einem Tag auch wieder abgenommen. Aber ein Unternehmer hat auch eine Seele.“ Im übrigen sei das Betriebsklima aber durchaus in Ordnung. Kein anderer Mitarbeiter hätte sich beklagt. Der Unternehmer ließ durchblicken, dass die Konditorin möglicherweise ganz andere Gründe für ihre Kündigung habe.

Rechtsanwalt Rolf Schaefer sieht das naturgemäß ganz anders: „Wenn ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer existentiell unter Druck setzt, kann er nicht erwarten, dass der noch einen Tag länger mit ihm vertrauensvoll zusammenarbeiten.“ Und eben dieses Vertrauen hat in den letzten Monaten bei vielen Arbeitsgerichtsprozessen eine wesentliche Rolle gespielt. Wenn es um Teewurst, Bouletten oder Kassenbons ging, war bisher allerdings immer das Vertrauen des Arbeitgebers in Mitleidenschaft gezogen. Im Bäckermeisterfall hat nun das Vertrauen des Arbeitnehmers gelitten.

Die fristlose Kündigung der Konditorin ist rechtens, entschied die 5. Kammer des Arbeitsgerichtes. Den Schaden, der ihr dadurch entsteht, hat der Bäckermeister zu zahlen. Nicht 10 000 Euro wie gefordert, aber 3831,37 Euro. „Hier geht es nicht um ein falsches Wort, sondern um ein rücksichtsloses Verhalten“, sagt Anwalt Rolf Schaefer. „Ich bin traurig und bestürzt“, sagt der Bäckermeister und kündigt den Gang zum Landesarbeitsgericht an.

Quelle → www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/

CategoryAus der Praxis
Tags

© Schaefer Fachanwälte für Arbeitsrecht Partnerschaft mbB