Das alte kaufmännische Konzept lautete: Kaufmanns Gut kennt Ebbe und Flut. Damit waren Einstellung verbunden, wenn die Geschäfte gut liefen, und Entlassungen, wenn sie schlecht liefen. Der Gesetzgeber hat dieses Konzept beim Kündigungsschutzgesetz berücksichtigt. Kündigungen können aus dringenden betriebsbedingten Gründen sozial gerechtfertigt sein. Und welche Mitarbeiter in der Belegschaft eine Kündigung erhalten, sollte durch eine…
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