Nach der Pressemitteilung Nr. 46/18 des Bundesarbeitsgericht hat ein Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Zahlung einer Pauschalen nach § 288 Abs. 5 BGB bei Verzug des Arbeitgebers mit der Entgeltzahlung. Da wundern wir uns sehr. Der Gesetzgeber ändert das BGB, um Unternehmen zum pünktlichen Zahlen zu motivieren, und das Bundesarbeitsgericht meint aus einer Bestimmung des Prozessrechts (§…

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