Ein Mandant, der bei einem weltweit bekannten Unternehmen arbeitet und nun einen Aufhebungsvertrag schließen soll, hat in seinem Arbeitsvertrag folgende Regelung stehen: Sie haben keinen Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung von Überstunden. Ein anderer Mandat, der in Hannover bei einem mittelständigen Arbeitgeber mit ca. 40 Arbeitnehmern tätig war, bis er seine fristgerechte Kündigung bekam und…

„Für die Darlegung und den Beweis der Leistung von Überstunden gelten die Grundsätze wie für die Behauptung des Arbeitnehmers, die geschuldete (Normal-) Arbeit verrichtet zu haben“, Urteil vom 16.5.2012, 5 AZR 347/11. Wie, nicht verstanden? Dann lesen Sie doch: „Klagt ein Arbeitnehmer Arbeitsvergütung ein, hat er darzulegen und – im Bestreitensfall – zu beweisen, dass…

© Schaefer Fachanwälte für Arbeitsrecht Partnerschaft mbB