Kanzlei für Arbeitsrecht – Arbeitnehmer sind unsere Mandanten und sie verändern unsere anwaltliche Arbeit. In der Vergangenheit funktionierte das Arbeitsrecht in erster Linie als Kündigungsschutzrecht. Es schützt Arbeitnehmer vor sozial ungerechtfertigten Kündigungen. Aber dieser Schutz funktioniert nur, wenn Arbeitnehmer gegen eine schriftliche Kündigung innerhalb der kurzen gesetzlichen Klagefrist Kündigungsschutzklage erheben. So hat das der Gesetzgeber geregelt.
Der Schutz vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses durch eine vertraglich vereinbarte Befristung funktioniert so ähnlich. Die Klage muss sich gegen das Ende des Arbeitsverhältnisses richten. Das Arbeitsverhältnis bleibt dann unbefristet bestehen, wenn die Klage Erfolg hat.
Nun in Zeiten der Pandemie 2020 und 2021 konnten Arbeitgeber ihre Konflikte durch Kurzarbeit lösen. Wenn ein Arbeitgeber die Zusammenarbeit mit Arbeitnehmern beenden wollte, konnte er sie in Kurzarbeit Null schicken. Für Arbeitnehmer war das oft ein Kompromiss und eine vernünftige Alternative zum Konflikt. Wenn Arbeitnehmer sich gegen Kurzarbeit wehren wollen, müssen sie der Anordnung von Kurzarbeit „entgegentreten“. Das sicherste ist, einfach zur Arbeit gehen, der Anordnung von Kurzarbeit ausdrücklich widersprechen und sich wegschicken lassen. Dann müssen noch Ausschlussfristen (= Verfallfristen) beachtet werden.
In Zukunft erwarten wir, dass Arbeitnehmer ihren (Arbeit-) Alltag selbst gestalten. Es gibt viele Alternativen zur gegenwärtigen Situation. Arbeitnehmer können vertragliche Änderungen verlangen, ohne sich gleich einen neuen Arbeitgeber suchen zu müssen.
Endlich haben wir auch eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes erstritten, nach der die Mobbingstrategie („Ich mobbe dich raus“) nicht mehr funktioniert.
Rolf Schaefer
Fachanwalt für Arbeitsrecht