Die Kündigung eines langjährigen Beschäftigten eines Peiner Schreibwarenunternehmens wurde vom Arbeitsgericht Hannover für unwirksam erklärt (11 Ca 22/21). Eine inhaltliche Prüfung musste das Arbeitsgericht dabei gar nicht vornehmen. Der Arbeitgeber hatte dem Betriebsrat gegenüber erklärt, dieser werde nur vorsorglich angehört. Der Mitarbeiter sei eigentlich leitender Angestellter und der Betriebsrat gar nicht zuständig. Das hielt das…
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