Das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 11.6.2020 – 2 AZR 442/19) hat die Lage von schwerbehinderten Arbeitnehmern erschwert. Bei fristlosen Kündigungen prüfen die Arbeitsgerichte jetzt nicht mehr, ob der Arbeitgeber die in § 626 Abs. 2 S. 1 BGB vorgeschriebene Frist eingehalten haben. Sie überlassen diese Prüfung den Integrationsämtern und geben damit ihre Verantwortung ab. Das Integrationsamt,…

© Schaefer Fachanwälte für Arbeitsrecht Partnerschaft mbB